Änderung des Mehrwertsteuersatzes für Gaslieferungen
Die Bundesregierung hat den ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Gaslieferungen zurückgenommen. Ab dem 01.04.2024 wird der Gasverbrauch wieder mit dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 % verrechnet. Um bei der nächsten Abrechnung Nachzahlungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen ggf. die Abschläge anzupassen.
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